Light - nicht immer kalorienarm!
Der Begriff „Light“ ist lebensmittelrechtlich nicht geschützt – er kann bedeuten: kalorienreduziert, weniger Zucker, Fett oder Kohlensäure, koffeinarm oder alkoholarm. „Light“ bezieht sich also nicht immer auf den Kaloriengehalt eines Lebensmittels.
Wenn Light-Produkte als kalorienreduzierte Lebensmittel verkauft werden, müssen sie mindestens 30 Prozent weniger Energie (also Kalorien) als vergleichbare Produkte haben. Meistens wird Zucker durch Süßstoffe ersetzt, weniger Fett verwendet oder das Lebensmittel ent-hält mehr Luft oder Wasser. Dafür müssen häufig Bindemittel, Gelatine und Emulgatoren rein, damit das Light-Produkt zum Beispiel genauso cremig oder streichfähig wird wie das ursprüngliche Lebensmittel. Aromen gleichen fehlenden Geschmack aus.
Doch wer Margarine mit weniger Fett auf sein Brötchen schmiert, der nimmt gerne auch mehr davon - weil ja weniger Kalorien drin sind und außerdem sättigt sie nicht so gut.
Dann machen Light-Produkte nicht leichter.
Light-Produkte geben das gute Gefühl, etwas für die Gesundheit zu tun. Stopp!
Lass dich bloß nicht täuschen. Nur weil ein Produkt theoretisch weniger dick macht als andere, ist es noch lange nicht gesund. Wer eine Cola-light einer Apfelsaftschorle vorzieht, tut sich nichts Gutes.
Es gibt aber auch gute Light-Produkte: In Light-Bier ist weniger Alkohol und bei kalorienarmen Wurstsorten wird Fett durch Fleisch ersetzt.
Wenn du auf deine Figur achten möchtest, dann iss einfach Light-Produkte aus der Natur: Obst und Gemüse sind auch kalorienarm. Und wenn dich dann ab und an der große Cola-Durst erwischt, brauchst du kein schlechtes Gewissen haben.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

