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Stevia-Süßstoffe

Die Blätter der Stevia rebaudiana gelten als „gesunde Zuckeralternative“ da sie bei hoher Süßkraft kaum Kalorien liefern. Steviolglycoside aus Stevia-Extrakt sind als Süßstoff zugelassen und verbergen sich auf der Zutatenliste hinter der Nummer E 960.
Süß, aber nahezu kalorienfrei
Stevia Rebaudiana, auch Honig- oder Süßkraut genannt, stammt ursprünglich aus Brasilien und Paraguay. Die Blätter
enthalten süß schmeckende Zuckerverbindungen, sogenannte Steviolglycoside, die nahezu kalorienfrei sind.
Stevia ist in Form von getrockneten Blättern verfügbar. Deren Süßkraft entspricht etwa dem 15- bis 30-fachen des
üblichen Haushaltszuckers. Aus den getrockneten Blättern kann ein natürlicher Süßstoff gewonnen werden, der
flüssig, in Pulver- oder Tablettenform erhältlich ist. Das darin enthaltene Glykosid Steviosid besitzt eine bis zu 300mal
stärkere Süßwirkung als Haushaltszucker.
- Tipp: Stevia eignet sich gut zum Backen. Vorsicht jedoch bei der Dosierung. Oft reichen Spuren zum Süßen vollkommen aus. Zu hoch dosiert entfaltet Stevia gewöhnlich einen unangenehm bitteren Nachgeschmack.
Stevia – in Maßen gesundheitlich unbedenklich
Der natürliche Süßstoff stand lange Zeit unter Verdacht, erbgutschädigend und krebserregend zu sein, es mangelte an
wissenschaftlichen Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Im April 2010 hat das für Lebensmittelzusatzstoffe
zuständige Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schließlich abschließend
begutachtet, dass Steviolglycoside in Maßen gesundheitlich unbedenklich sind. In zahlreichen Tests gab es keinen Hinweis darauf, dass
diese Substanzen krebserregend sind oder negative Effekte auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben.
Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die für eine sichere Verwendung von Stevia zulässige tägliche
Aufnahmemenge von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (ADI = Acceptable daily Intake = erlaubte Tagesdosis) nicht
überschritten wird. Berechnungen der EFSA unter Berücksichtigung der von der Industrie vorgeschlagenen Verwendungsmengen ergaben,
dass insbesondere Kinder, die z.B. in größerem Umfang mit Süßstoffen gesüßte Limonaden zu sich nehmen, der
ADI-Wert deutlich überschritten werden könnte.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten - bald auch in der EU
In einigen Ländern, unter anderem Israel und Japan, werden seit Jahren Lebensmittel wie Konfitüren, Softdrinks oder
Milchprodukte mit dem natürlichen Süßstoff versetzt.
In der EU war es bis 2011 jedoch EU untersagt, Stevia und daraus gewonnene Süßstoffe anzubieten oder zu verkaufen. Denn Stevia
fällt entsprechend der sogenannten „Novel Food Verordnung“ der EU in die Kategorie „Neuartige Lebensmittel“.
Diese Lebensmittel müssen auf europäischer Ebene erst ausdrücklich zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet
werden können. Nach der toxikologischen Bewertung der hochreinen Steviolglykoside als Zusatzstoffe erfolgte im Jahr 2011 die Zulassung
des Stevia-Extrakts als Süßstoff erfolgt. Stevioglycoside sind setdem unter der Nummer „E 960“ als Zusatzstoffe in
bestimmten Lebensmitteln mit Höchstmengen zugelassen. Durch die Höchstmengenregelung soll sichergestellt werden, dass die
tägliche Aufnahmemenge von 4 Milligramm Stevioglycosid pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschritten wird. Die Zulassung
schließt jedoch den Anbau von Stevia und auch die Verwendung von Stevia-Kraut als Zutat zu Lebensmitteln in europäischen Staaten
aus.
Quellen und weiterführende Informationen:
- http://www.freestevia.de/, Zugriff am 09.08.2011
- https://stevia.uni-hohenheim.de/, Zugriff am 09.08.2011
- http://www.stevia-zuckerersatz.de/, Zugriff am 09.08. 2011
- http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/ans100414.htm, Zugriff am 09.08.2011
- https://www.uni-hohenheim.de/thema?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=11326&cHash=e25bd71ba79496514ca617561f7f6254, Zugriff am 18.11.2011
- http://www.aid.de/presse/presseinfo_archiv.php?mode=beitrag&id=5524, Zugriff am 18.11.2011
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1131/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011
zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Steviolglycosiden, unter URL: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2011:295:SOM:DE:HTML (Zugriff am 22.11.2011)
Autorin: Saskia Kotzanek
Bildautorin: Ulrike Ockert
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